Wakeboarder Girls am Cable bei Wake and Beach Halbendorf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Wake and Beach Halbendorf (nachfolgend Veranstalter genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

Allgemeine Nutzung und Sicherheit
Das Betreten der gesamten Anlage und das Benutzen der Wasserskiseilbahn geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Sicherheitsbestimmungen sind am Startplatz ausgehängt und für alle Benutzer verbindlich zu beachten. Es besteht generelle Schwimmwesten- und Helmpflicht. Ein Wasserstart ist grundsätzlich verboten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei nicht beachten der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen des Personals können diese Personen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Die Fahrkarte verliert dann seine Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Schäden, welche durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten von Kunden an der Wasserskiseilbahn entstehen, werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eltern haften für ihre Kinder.

Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner Mitteilung in Textform, Schriftform, Online-Buchung, Online-Bestellung oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages an. Diese Anmeldung gilt bei einer Gruppenbuchung für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung oder Bestellung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald der Veranstalter die bestellte Leistung über eine Mitteilung in Textform per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt. Die Darstellung der Produkte im Rahmen des Online-Shops stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Bestellbuttons im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, geben Sie eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Waren ab. Hierzu wird Ihnen vor Abschluss des Bestellvorgangs ein Bestätigungsfenster mit den Einzelheiten Ihrer Bestellung angezeigt. In diesem können Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen und korrigieren. Unmittelbar nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung (Bestellbestätigung). Diese stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Bestellangebots dar, sondern dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.

Lieferung
Gebuchte Gutscheine und andere Tickets, die Sie über unser Online-Buchungssystem auf www.wakeboard-halbendorf.de (BookingKit) bestellen, erhalten Sie nach Zahlungseingang* auf unserem Konto zum Ausdrucken als PDF-Dokument. Bitte bringen Sie diesen Gutschein, bzw. das Ticket ausgedruckt und an der Markierung ausgeschnitten am Tag der Einlösung mit. Nur ein gültiger Gutschein auf dem alle Daten einwandfrei abzulesen sind ist gültig.
* Bei Zahlung per Vorauskasse gelten die angegebenen Lieferzeiten ab Geldeingang auf unserem Konto.

Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Einzelfall kann der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Seilbahnkarten sind nicht übertragbar. Für alle Karten gilt bei Verlust kein Ersatz. Seilbahnkarten berechtigen nur zum Benutzen der für den öffentlichen Betrieb freigegeben Bahnen (5-Mast-Anlage / 2-Mast-Anlage) bzw. für die gebuchten Kurse und während der Öffnungszeiten, in der Regel an den Wochenenden um Juni, Juli und August. Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Schüler-, oder Studentenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden. Witterungseinflüsse (unwetterartige Zustände), höhere Gewalt, technische Umstände und Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnungen, die zur Schließung des Anlagenbetriebs führen, können nicht beanstandet werden, zur Rückerstattung oder zur Verlängerung der Gültigkeit führen.

a. 1 - Stundentickets (ohne Ausrüstung) gelten vom Zeitpunkt des Erwerbes 1 Stunde.
b. 2 - Stundentickets / Anfängerkurse (ohne Ausrüstung) gelten vom Zeitpunkt des Erwerbes 2 Stunden.
c. Tageskarten (ohne Ausrüstung) gelten für den Tag des Kaufdatums und beziehen sich auf die regulären Öffnungszeiten der Wasserskianlage. Für Gruppentermine und Kurse haben diese Karten keine Gültigkeit.
d. Saisonkarten (ohne Ausrüstung) Die Saisonkarten gelten während des öffentlichen Betriebes vom 01.05. bis zum 30.09. (siehe Öffnungszeiten – Saisonkarten gelten außerhalb von Bahnmieten oder Kursen). Die Saisonkarte berechtigt den Besitzer zum Fahren an dem Standort „Wake and Beach Halbendorf, Am See 1 in 02959 Schleife“. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und bei Verstößen gegen die Anweisungen vom Anlagenpersonal kann die Saisonkarte ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden.

Preise, Garantie, Eigentumsvorbehalt
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Barpreise (außer bei Onlinebuchung über „www.wakeboard-halbendorf.de“ mithilfe der dort angebotenen Zahlungssysteme) in EURO inkl. der gesetzlichen MwSt. die sofort zu entrichten sind. Auf alle Artikel und Produkte gewähren wir die vom Hersteller angegebene Garantie. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

Verleih
Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei verspäteter Rückgabe von kostenpflichtigem Leihmaterial ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei erneutem Ausleihen hat der Ausleihende erneut die gesamte Höhe für das Leihmaterial zu entrichten. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Neupreis eines Ersatzes oder die Reparatur zu zahlen. Bei Beschädigung ist die Wiederherstellung (Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparatur- und Lohnkosten) vom Ausleiher zu zahlen. Von der Wasserskiseilbahn entgeltlich oder unentgeltlich geliehene Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt am Ticketverkauf abzugeben. Bei Schäden durch mindestens fahrlässiges Handeln oder gar Vorsatz haftet der Mieter für den Zeitwert der Mietsache. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann eine verhältnismäßige Nachgebühr von ihm erhoben werden.

Seilbahnmiete
Die reguläre Bahnmiete beträgt 2 Stunden. Durch Witterungsverhältnisse oder höhere Gewalt (z.B. Gewitter), kann es aus Sicherheitsgründen zu einem Stillstand während der Bahnmiete kommen. Der Veranstalter hält sich vor, diese Entscheidung im Einzelfall zu treffen. Bis zu 30 Minuten Ausfall (wg. Witterung) während der Bahnmiete können vom Kunde und deren Teilnehmer nicht beanstandet werden. Eine Rückerstattung des Mietpreises oder eine Gutschrift der Ausfallzeit ist nicht möglich.

Bezahlung Stundentickets / Kurstickets / Saisonkarte / Leihgebühr
Die Bezahlung erfolgt bei Stundentickets, Saisontickets und Leihgegenständen jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung. Die Anzahlung für das Kursticket bzw. die Bahnmiete beträgt 50% des Gesamtbetrags und muss bis 14 Tage vor Antritt des Kurses bezahlt werden. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Termin vom Veranstalter verbindlich gebucht. Die restlichen 50% des Gesamtbetrags werden vor der Inanspruchnahme der Leistung bezahlt. Buchen Sie einen Kurs über unser Online-Buchungssystem, gelten die dort aufgeführten derzeitigen Anzahlungs-Kosten.

Seilbahnmiete an Schulen
Seilbahnmieten an Schulen sind nur mit Voranmeldung und in Begleitung eines Lehrkörpers möglich. Schwimmen ist die Grundvoraussetzung zur Nutzung der Wasserskiseilbahn. Zum Beginn der Anmeldung der Schüler muss dem Veranstalter ein jeweiliger auf den Schüler ausgestellter Schwimmpass oder eine Schwimmfähigkeitsbestätigung vorliegen. Ist der Schüler nicht im Besitz eines gültigen Schwimmpasses oder einer Schwimmfähigkeitsbescheinigung, muss mindestens eine Aufsichtsperson gestellt werden, die auf den nicht an dem Anlagenbetrieb teilnehmenden Schüler die Aufsicht führt.

Veranstaltungsbuchung
Mit Auftragsbestätigung durch den Veranstalter erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der zu erwartenden Auftragssumme. Der Restbetrag ist unmittelbar vor der Veranstaltung fällig (Pauschalangebote). Bei Direktabrechnung unmittelbar nach Veranstaltung, oder zahlbar innerhalb von 10 Tagen, danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Kunde muss dem Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl spätestens vier Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Diese Teilnehmerzahl ist Abrechnungsgrundlage. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Überschreitungen bis max. 5 % bedürfen keiner Absprache mit dem Veranstalter, weitergehende Überschreitungen müssen spätestens vier Tage vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter besprochen werden.

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung (mind. 8 Teilnehmer bei Gruppenbuchung / Anfängerkursen) oder aufgrund der Witterung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Bei Stundentickets / Kurstickets / Saisonkarten / Leihgebühren ist ein Rücktritt nach Vertragsabschluss nicht möglich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Inhaber von Saisonkarten erhalten bei längerfristiger Erkrankung oder Verletzung (6 Wochen oder mehr) bei Vorlage eines ärztlichen Attestes eine entsprechende Verlängerung in der Folgesaison, anteilige Rückerstattung ist nicht möglich. Gutscheine werden individuell mit einer generierten Nummer (Online und Offline) ausgestellt und werden nicht zurückgenommen.

Rücktritt/Stornierung bei Seilbahnmiete
Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin sind kostenlos möglich. Stornierungen bis 2 Tage vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 50% pro Termin berechnet. Bei Stornierung 48 Stunden oder weniger vor Start des Termins wird der volle Preis der Bahnmiete fällig. Seilbahnmieten sind ausschließlich außerhalb der öffentlichen Betriebszeit möglich (siehe Aushang und/oder Internet Veröffentlichung). Seilbahnmiete nur mit Voranmeldung und 50% Anzahlung. Die Anmeldung ist bei jedem Wetter verbindlich. Der volle Mietpreis ist auch fällig, wenn die Seilbahnmiete seitens der Mieter nur teilweise oder nicht wahrgenommen wird. Die Stornierungsgebühr bis 14 Tage vor der Seilbahnanmietung beträgt 25%, 7 Tage vor der Seilbahnmiete 50% und 3 Tage vor der Seilbahnmiete 100% des Mietpreises. Es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rücktritt bei Schlechtwetter gegenüber dem Veranstalter.

Rücktritt bei Veranstaltungsbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Schaden kann vom Veranstalter konkret berechnet werden oder nach seiner Wahl einen pauschalen Ersatzanspruch geltend machen. Eingangsfristen der Rücktrittserklärung in Textform des Kunden beim Veranstalter: Bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20%.  Vom 29. bis 7.Tag vor der Veranstaltungsbeginn 50%. Vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltungsbeginn 80%. Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und Nichtantritt 100%. Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

Rücktritt/Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Der Veranstalter kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden / aufsichtsführende passive Kunden (speziell Personen die die Aufsicht für aufsichtspflichtige Personen übernehmen) unter Einfluss von Drogen (Alkohol und anderen berauschenden Mitteln – dazu zählen auch Medikamente, die rauschähnliche Zustände erzeugen) steht.

Feature-Nutzung (Benutzung von Sprungschanzen / Gleitrampen)
Das Befahren von Sprungschanzen oder Gleitrampen, die nicht durch Schraubverbindungen mit dem Startplatz verbunden sind, ist mit dem Leihmaterial verboten. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt explizit für Features bereitgestelltes Material (z.B. "Wakeboard Kicker") dar. Alle Nutzer dieser schwimmenden Geräte haben die Absicht des Befahrens dem Bediener der Wasserskiseilbahn vorab mitzuteilen und neben einer Schwimmweste einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Vorsicht: Das Befahren von Sprungschanzen oder Gleitrampen birgt erhebliche Gefahren für das eigene Material sowie der körperlichen Unversehrtheit. Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung der Wasserskianlage, sowie deren Gegenstände auf dem Gelände des Veranstalters (Spielplatz, Trampolin, Miniramp sowie sämtliche Leihsportgeräte) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Veranstaltungen im Wassersportbereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen (gilt auch für Spielplatz, Trampolin, Miniramp, sowie sämtliche Leihsportgeräte), gilt jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten, Minirampbenutzung, Sportgeräteverleih (z.B. Longboard, Inline-Skates, SUP, etc.) vorkommen können. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl (z.B. in die Miet-Spinde und Miet-Regale). Der Veranstalter haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden. Die Haftung des Veranstalters ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einen durch den Veranstalter beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird. Der Kunde oder Teilnehmer des Kunden haftet für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden oder Teilnehmer des Kunden entstehen, in voller Höhe.

Mitwirkungspflicht
Der Kunde versichert, dass er bzw. der Teilnehmer der Veranstaltung gesund ist und schwimmen kann. Insbesondere versichert der Kunde, dass der Teilnehmer frei vorn Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegender orthopädischer Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Auch bei Fieber, d.h. bei einer Körpertemperatur von 37,9 - 41 °C und höher, verbietet der Veranstalter die Teilnahme am Sport auf dem Wasser. Vor Antritt der sportlichen Aktivität, ist zudem ein Formular auszufüllen, indem der Kunde erklärt, dass er kein Fieber hat. Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Datenschutz / Urheberrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Dem Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich durch Zustimmung per Mitteilung in Textform des Veranstalters erfolgen. Soweit der Veranstalter Links zu anderen Websites anbietet, macht der Veranstalter ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt, für die der Veranstalter keine Gewähr übernehmen kann. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt ihrer Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße hin überprüft, wobei solche nicht erkennbar waren. Eine laufende Kontrolle der verlinkten Seiten ohne konkrete Anhaltspunkte ist jedoch nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverstößen wird der Veranstalter die entsprechenden Links selbstverständlich unverzüglich entfernen. Urheberrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere Bilder, Texte, Designs etc. dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Wake and Beach Halbendorf genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder sonst veröffentlicht werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Weißwasser. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Unwirksamkeit / Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Änderungen und Gültigkeit
Änderungen an den AGB sind ohne vorherige Ankündigung durch den Veranstalter möglich.

Stand der AGB 10.02.2018

Die AGB liegen vor Ort für Sie aus. Mit der Buchung einer Leistung in Textform, Schriftform, mündlich oder über das Online-Buchungssystem des externen Anbieters BookingKit, erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Wasserski- und Wakeboardanlage Wake and Beach Halbendorf, an.



Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Wake and Park Halbendorf (nachfolgend Veranstalter genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

Allgemeine Nutzung und Sicherheit
Das Betreten der gesamten Anlage und das Benutzen des Aquaparks geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Die Sicherheitsbestimmungen sind am Startplatz ausgehängt und für alle Benutzer verbindlich zu beachten. Es besteht generelle Schwimmwestenpflicht.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei nicht beachten der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen des Personals können diese Personen vom Betrieb ausgeschlossen werden.
Das Ticket verliert dann seine Gültigkeit.Es besteht kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter.
Schäden, welche durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten von Kunden am Aquapark entstehen, werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt.Eltern haften für ihre Kinder.

Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner Mitteilung in Textform, Schriftform, Online-Buchung, Online-Bestellung oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages an. Diese Anmeldung gilt bei einer Gruppenbuchung für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung oder Bestellung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich, sobald der Veranstalter die bestellte Leistung über eine Mitteilung in Textform per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt. Die Darstellung der Produkte im Rahmen des Online-Shops stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Bestellbuttons im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, geben Sie eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Waren ab. Hierzu wird Ihnen vor Abschluss des Bestellvorgangs ein Bestätigungsfenster mit den Einzelheiten Ihrer Bestellung angezeigt. In diesem können Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen und korrigieren. Unmittelbar nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung (Bestellbestätigung). Diese stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Bestellangebots dar, sondern dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.

Lieferung
Gebuchte Gutscheine und andere Tickets, die Sie über unser Online-Buchungssystem auf www.wakeboard-halbendorf.de (über das integrierte BookingKit-PlugIn) bestellen, erhalten Sie nach Zahlungseingang* auf unserem Konto zum Ausdrucken als PDF-Dokument. Bitte bringen Sie diesen Gutschein, bzw. das Ticket ausgedruckt und an der Markierung ausgeschnitten am Tag der Einlösung mit. Nur ein gültiger Gutschein auf dem alle Daten einwandfrei abzulesen sind ist gültig.
* Bei Zahlung per Vorauskasse gelten die angegebenen Lieferzeiten ab Geldeingang auf unserem Konto.

Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Veranstalter.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Ist der Wegfall durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.
Im Einzelfall kann der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tickets sind nicht übertragbar. Für alle Tickets gilt bei Verlust kein Ersatz.
Aquapark Tickets berechtigen nur zum Benutzen der für den öffentlichen Betrieb freigegeben Wasserparkanlage während der Öffnungszeiten, in der Regel an den Wochenenden um Juni, Juli und August.
Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Schüler-, oder Studentenausweis) vorzulegen. Ohne diesen Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden.
Witterungseinflüsse (unwetterartige Zustände), höhere Gewalt, technische Umstände und Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnungen, die zur Schließung des Anlagenbetriebs führen, können nicht beanstandet werden, zur Rückerstattung oder zur Verlängerung der Gültigkeit führen.

a. 1 - Stundentickets
gelten vom Zeitpunkt des Erwerbes 1 Stunde.
b. 10 x 1 - Stundentickets (10+1)
10 Stück des 1 - Stundentickets gelten vom Zeitpunkt der Einlösung, während der offiziellen Öffnungszeiten des Aquaparks, jeweils 1 Stunde. Als Bonus erhält der Kunde 1 x 1 - Stundenticket (siehe a.) gratis dazu.
c. Tageskarten
gelten für den Tag des Kaufdatums und beziehen sich auf die regulären Öffnungszeiten des Aquaparks. Für Gruppentermine haben diese Karten keine Gültigkeit.
d. Wochenkarten
Die Wochenkarten gelten für eine Woche vom Zeitpunkt des Erwerbs, (i.d.R. innerhalb der Saison vom 01.05. bis zum 30.09. des Jahres (siehe Öffnungszeiten). Wochenkarten gelten außerhalb von Parkmieten. Die Wochenkarte berechtigt den Besitzer zur Benutzung der Aquapark Wasserelemente an dem Standort „Wake and Park Halbendorf, Am See1 in 02959 Schleife“.
Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und bei Verstößen gegen die Anweisungen vom Anlagenpersonal kann die Wochenkarte ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden.

Preise, Garantie, Eigentumsvorbehalt
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Barpreise (außer bei Onlinebuchung über „www.wakeboard-halbendorf.de“ mithilfe der dort angebotenen Zahlungssysteme) in EURO inkl. der gesetzlichen MwSt. die sofort zu entrichten sind.
Auf alle Artikel und Produkte gewähren wir die vom Hersteller angegebene Garantie. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

Verleih
Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei verspäteter Rückgabe von kostenpflichtigem Leihmaterial ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei erneutem Ausleihen hat der Ausleihende erneut die gesamte Höhe für das Leihmaterial zu entrichten. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Neupreis eines Ersatzes oder die Reparatur zu zahlen. Bei Beschädigung ist die Wiederherstellung (Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparatur- und Lohnkosten) vom Ausleiher zu zahlen.
Von der Wasserskiseilbahn entgeltlich oder unentgeltlich geliehene Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt am Ticketverkauf abzugeben. Bei Schäden durch mindestens fahrlässiges Handeln oder gar Vorsatz haftet der Mieter für den Zeitwert der Mietsache. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann eine verhältnismäßige Nachgebühr von ihm erhoben werden.

Aquaparkmiete
Die reguläre Aquaparkmiete beträgt 1 Stunde. Durch Witterungsverhältnisse oder höhere Gewalt (z.B. Gewitter), kann es aus Sicherheitsgründen zu einem Stillstand während der Miete kommen.
Der Veranstalter hält sich vor, diese Entscheidung im Einzelfall zu treffen. Bis zu 30 Minuten Ausfall (wg. Witterung) während der Miete können vom Kunde und deren Teilnehmer nicht beanstandet werden.
Eine Rückerstattung des Mietpreises oder eine Gutschrift der Ausfallzeit ist nicht möglich.

Bezahlung
Stundentickets/Tagestickets/Wochentickets/Leihgebühr
Die Bezahlung erfolgt bei allen Tickets und Leihgegenständen jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung. Die Anzahlung für die Aquaparkmiete beträgt 50% des Gesamtbetrags und muss bis 14 Tage vor Antritt bezahlt werden.
Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Termin vom Veranstalter verbindlich gebucht. Die restlichen 50% des Gesamtbetrags werden vor der Inanspruchnahme der Leistung bezahlt. Buchen Sie die Miete über unser Online-Buchungssystem, gelten die dort aufgeführten derzeitigen Anzahlungs-Kosten.

Aquaparkmiete an Schulen
Aquaparkmieten an Schulen sind nur mit Voranmeldung und in Begleitung eines Lehrkörpers möglich. Schwimmen ist die Grundvoraussetzung zur Nutzung des Aquaparks.
Zum Beginn der Anmeldung der Schüler muss dem Veranstalter ein jeweiliger auf den Schüler ausgestellter Schwimmpass oder eine Schwimmfähigkeitsbestätigung vorliegen. Ist der Schüler nicht im Besitz eines gültigen Schwimmpasses oder einer Schwimmfähigkeitsbescheinigung, muss mindestens eine Aufsichtsperson gestellt werden, die auf den nicht an dem Anlagenbetrieb teilnehmenden Schüler die Aufsicht führt.

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung (mind. 8 Teilnehmer bei Gruppenbuchung / Anfängerkursen) oder aufgrund der Witterung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Bei allen Tickets / Leihgebühren ist ein Rücktritt nach Vertragsabschluss nicht möglich.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Gutscheine werden individuell mit einer generierten Nummer (Online und Offline) ausgestellt und werden nicht zurückgenommen.

Rücktritt/Stornierung bei Aquaparkmiete
Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin sind kostenlos möglich. Stornierungen bis 2 Tage vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 50% pro Termin berechnet. Bei Stornierung 48 Stunden oder weniger vor Start des Termins wird der volle Preis der Parkmiete fällig.
Parkmieten sind ausschließlich außerhalb der öffentlichen Betriebszeit möglich (siehe Aushang und/oder Internet Veröffentlichung). Aquaparkmieten sind nur mit Voranmeldung und 50% Anzahlung möglich. Die Anmeldung ist bei jedem Wetter verbindlich. Der volle Mietpreis ist auch fällig, wenn der Aquapark seitens der Mieter nur teilweise oder nicht wahrgenommen wird. Die Stornierungsgebühr bis 14 Tage vor der Aquaparkanmietung beträgt 25%, 7 Tage vor der Aquaparkanmietung 50% und 3 Tage vor der Aquaparkanmietung 100% des Mietpreises.
Es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rücktritt bei Schlechtwetter gegenüber dem Veranstalter.

Rücktritt/Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Benutzung des Aquaparks absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist.
Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Der Veranstalter kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden / aufsichtsführende passive Kunden (speziell Personen die die Aufsicht für aufsichtspflichtige Personen übernehmen) unter Einfluss von Drogen (Alkohol und anderen berauschenden Mitteln – dazu zählen auch Medikamente, die rauschähnliche Zustände erzeugen) steht.

Wasserpark-Elemente-Nutzung
Alle Nutzer der schwimmenden Elemente des Aquaparks, haben eine Schwimmweste zu tragen. Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung des Aquaparks und der benachbarten Wasserskianlage, sowie deren Gegenstände auf dem Gelände des Veranstalters (Spielplatz, Trampolin, Miniramp sowie sämtliche Leihsportgeräte) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Veranstaltungen im Wassersportbereich und Wasserspaßbereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen (gilt auch für Spielplatz, Trampolin, Miniramp, sowie sämtliche Leihsportgeräte), gilt jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten, Aquaparkbenutzung, Minirampbenutzung, Sportgeräteverleih (z.B. Longboard, Inline-Skates, SUP, etc.) vorkommen können.
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl (z.B. in die Miet-Spinde und Miet-Regale). Der Veranstalter haftet auch nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
Die Haftung des Veranstalters ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einen durch den Veranstalter beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird. Der Kunde oder Teilnehmer des Kunden haftet für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch Fehlverhalten des Kunden oder Teilnehmer des Kunden entstehen, in voller Höhe.

Mitwirkungspflicht
Der Kunde versichert, dass er bzw. der Teilnehmer der Veranstaltung gesund ist und schwimmen kann. Insbesondere versichert der Kunde, dass der Teilnehmer frei vorn Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegender orthopädischer Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitliche Beeinträchtigung ist.
Auch bei Fieber, d.h. bei einer Körpertemperatur von 37,9 - 41 °C und höher, verbietet der Veranstalter die Teilnahme am Sport auf dem Wasser.
Vor Antritt der sportlichen Aktivität, ist zudem ein Formular auszufüllen, indem der Kunde erklärt, dass er kein Fieber hat. Von jedem Kunden und Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Datenschutz / Urheberrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben.
Dem Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich durch Zustimmung per Mitteilung in Textform des Veranstalters erfolgen.
Soweit der Veranstalter Links zu anderen Websites anbietet, macht der Veranstalter ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt, für die der Veranstalter keine Gewähr übernehmen kann. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt ihrer Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße hin überprüft, wobei solche nicht erkennbar waren. Eine laufende Kontrolle der verlinkten Seiten ohne konkrete Anhaltspunkte ist jedoch nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverstößen wird der Veranstalter die entsprechenden Links selbstverständlich unverzüglich entfernen.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere Bilder, Texte, Designs etc. dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Wake and Park bzw. Wake and Beach Halbendorf genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder sonst veröffentlicht werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Weißwasser. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Änderungen und Gültigkeit
Änderungen an den AGBs sind ohne vorherige Ankündigung durch den Veranstalter möglich.

Stand der AGB 08.03.2018

Die AGB liegen vor Ort für Sie aus.

Mit der Buchung einer Leistung in Textform, Schriftform, mündlich oder über das Online-Buchungssystem des externen Anbieters BookingKit, erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Aquaparks Wake and Parks Halbendorf, an.



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